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rechtsphilosophie.
Auch wenn „Recht“ ein vermeintlich klarer Gegenstand zu sein scheint und wir alle wissen, welche Realitätsmacht es hat, ist der Gegenstand, der so heißt, schwer einzugrenzen und noch schwerer zu definieren. Recht ist nicht nur das, was Juristen beruflich tun, es ist nicht nur das, was man als Macht oder Zwang im Alltag spürt. Es ist vielmehr eine diffuse Ermöglichungsbedingung für sehr viele öffentliche, gleichermaßen aber auch individuelle und subjektive Dinge. Für das Recht gilt ein bißchen das, was Augustinus über die Zeit gesagt hat: Wenn mich niemand danach fragt, weiß ich es; dann ist es das Selbstverständlichste der Welt. Will ich es einem Fragenden aber erklären, dann weiß ich es nicht.
 
Zu den Eigentümlichkeiten des Gegenstandes Recht gehört, daß es zwischen den Maschen der für es zuständigen Disziplinen hindurchfällt: Es gibt die Jurisprudenz, also die Rechtsgelehrsamkeit, heute: die Rechtswissenschaft und dann eine Anzahl empirischer Fächer: die Rechtssoziologie, die Rechtspsychologie und andere. Die Rechtsphilosophie führt ein eigentümliches Schrumpfdasein. Auf dem Kontinent hat sie das Recht als Gegenstand weitgehend aufgegeben. Hier machen Juristen eine Art Rechtsphilosophie für den juristischen Hausbedarf: in Form von Vorüberlegungen zur Begründung bestehenden oder gesollten Rechts. Im angelsächsischen Bereich ist legal philosophy eher Ethik oder Argumentationstheorie oder politische Philosophie als wirklich eine Philosophie des Rechts.
 
Das Verschwinden der deutschen Rechtsphilosophie wurde namentlich durch die Reaktion auf den Zusammenbruch des NS-Staates beschleunigt – nämlich durch den Schwenk zu einem naturrechtlichen Denken der „Werte“. Diese wertphilosophische oder sozialethische Betrachtungsweise führt vom Gegenstand weg. Sie beruht außerdem auf einem Irrtum, der Annahme nämlich, der „Positivismus“ der Weimarer Republik habe in das NS-Recht geführt.
 
Mit der Diabolisierung des positiven Rechts kapitulierte die Philosophie vor einem schwierigen Gegenstand, der seither – provozierend gesprochen – im windstillen Feld zwischen der juristischen und der soziologischen Rechtstheorie verkümmert. Nur ganz vereinzelte wagen heute Theoretiker verschiedener Disziplinen grundsätzliche Theoriebildung über die Sache, die Funktion und das Was-es-ist des modernen Rechts. Will unsere Vorlesung sich umfassender philosophisch mit dem Recht beschäftigen, so steht sie also ziemlich allein da. Wir werden es dennoch versuchen – nämlich das Sosein des Juridischen verstehen.
ws05/06. thema: rechtsphilosophie.
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